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Volksbegehren – Hinweise

Am 8. Januar fiel der Startschuss zum Volksbegehren „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben. Damit auf den Bögen auch alle Unterschriften gültig sind, sind alle geforderten Daten unbedingt anzugeben. Weiterhin ist es wichtig, dass nur Kolleg*innen und Bürger*innen mit festem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützen können und diese müssen außerdem den Meldebehörden zugeordnet sein. Die gesetzlichen Maßstäbe erfordern dies und somit können wir diese Unterschriftensammlung nicht mit früheren Aktionen vergleichen.

Weitere Informationen gibt es auf https://www.denmangelbeenden.de sowie https://gew-lsa.de oder als kurze Erklärvideos.

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