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Auszahlung Vorgriffsstunde

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mittlerweile dürften alle Beschäftigten die Vorgriffsstunde ausbezahlt bekommen haben (Anmerkung: Es handelt sich nur um die Stunden von April bis Juni). 

Insbesondere im Süden staunten einige Kolleg*innen, da die Stunden gekürzt uns somit nicht vollständig zur Auszahlung gebracht worden sind. Das Landesschulamt Halle kam auf die irrwitzige Idee, die gehaltenen Vorgriffsstunden mit möglichen Minderzeiten zu verrechnen. Dies ist nicht rechtskonform: Minderzeiten sind im sogenannten Flexi-Erlass verankert und können demnach nur mit Mehrzeiten und/oder freiwilligen Zusatzstunden verrechnet werden. Die Vorgriffsstunde geht aus einer Verordnung hervor, demnach alle Kolleg*innen diese (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtend zu halten haben. Eine Verrechnung ist daher ausgeschlossen.

Die entsprechende Behörde ist nach Protesten der Personalräte und der GEW zurückgerudert und hat die Schulleitungen angewiesen, die verrechneten Minderzeiten in Mehrzeiten umzuwandeln. Auch diese Vorgehensweise ist nicht korrekt.

Betroffene Beschäftigte sollten daher prüfen, ob ihre geleisteten Stunden korrekt ausgezahlt wurden und gegebenenfalls Wiederspruch einlegen. Dieser kann formlos gestellt werden. Bitte beachten Sie die Frist von sechs Monaten, da sonst Ansprüche verfallen.

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