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Update Mehrarbeit/Altersermäßigung

UPDATE 2 (1.11.2019)

Der Entwurf der Landesregierung liegt nunmehr der GEW zur Stellungnahme vor.

Die ArbZVO-Lehr soll im § 4 soweit abgeändert werden, dass die Kolleg*innen jeweils bis zum 30. April einen Antrag auf Mehrarbeit stellen können und diese dann dem schon erwähnten Zusatzstunden-Konto gutgeschrieben werden. Eine Rücknahme dieser Entscheidung kann nur noch bei Genehmigung von Teilzeit erfolgen. Der Unterschied zwischen freiwilliger Mehrarbeit und Anordnung von Mehrarbeit besteht nunmehr darin, dass letztere nach der Mehrabeitsvergütungsverordnung ausgezahlt wird, sofern die/der Kolleg*in den Antrag stellt.  Auch wenn die Sätze dieser Verordnung schrittweise angehoben werden, ist der Freizeitausgleich die bessere Wahl. Die Sätze im Überblick

Die Sätze der freiwilligen Mehrarbeit liegen deutlich höher und entsprechen somit annähernd dem Wert einer Unterrichtsstunde. Die aufgelaufenen Stunden auf dem Zusatzstundenkonto werden nach § 45a LBesG LSA i. V. m. der Ausgleichszahlungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ausgeglichen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, um Kolleg*innen für dieses Modell  zu begeistern und somit die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren.

Die bereits bestehenden Angaben in § 4 zum Flexi-Erlass bleiben unberührt und werden über ein Flexistunden-Konto geführt. Hier kann jedoch der Kollege/die Kollegin einen Antrag auf Ausgleichszahlungen stellen bzw. wird diese veranlasst, sofern die (Mehr)Zeiten nicht anders abgebaut werden können. Die Vergütung dieser Stunden erfolgt analog zu denen der freiwilligen Mehrarbeit. Nach den Erfahrungen in den letzten Jahren wird somit auch ein gewisser „Auszahlungszwang“ durchgesetzt.

Fazit:

Auch wenn die höhere Vergütung von Zusatzstunden bzw. Flexi-Stunden den jahrelangen Forderungen der GEW bzw. des LHPR nun annähernd entspricht und somit das Engagement der Kolleg*innen würdigt, kann dies nur ein kurzfristiges Mittel zur Absicherung der Unterrichtsversorgung sein. Alle Stunden, die über die Unterrichtsverpflichtung hinaus gehen, stellen eine Mehrbelastung dar und beeinträchtigen u.U. die Arbeitsgesundheit der Beschäftigten. Zudem besteht die Gefahr, dass bei reger Inanspruchnahme der freiwilligen Mehrarbeit die Arbeitszeit generell in allen Schulformen erhöht wird. Das Bildungsministerium kann eine solche Akzeptanz durchaus als Zuspruch der Lehrkräfte sehen, generell mehr Stunden zu leisen. Sicherlich ist dies spekulativ, doch wird seit Jahren die Erhöhung der Pflichtstundenzahl immer wieder in den Raum geworfen.

Die GEW wird ihre Stellungsnahme zu den geplanten Änderungen bis zum 19.11.2019 der Landesregierung zukommen lassen. Hier wird sie weiterhin auf die Mehrbelastung der Kolleg*innen hinweisen und auf die Rücknahme der Änderungen drängen.

In diesem Zusammenhang kann es durchaus zu Protestaufrufen gegen die geplanten Änderungen kommen. Bereits im Juni nahmen viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Burgenlandkreis an der Kundgebung in Magdeburg teil. Wenn es uns nicht gelingt, den Domplatz vor dem Landtag eindrucksvoll zu füllen, werden die geplanten Änderungen spätestens ab Januar greifen.

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