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Umgang mit dem Tarifergebnis -Durchführungshinweise des Finanzministeriums

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das MF Sachsen-Anhalt hat seine Durchführungshinweise zum Tarifvertrag über  Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) veröffentlicht.

Die Einmalzahlung von 1800 € ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  1. zum 9.12.2023 muss ein Arbeitsverhältnis und
  2. ein Entgeltanspruch von mindestens einem Tag im Zeitraum 1.8.-8.12.2023 bestanden haben

Befanden sich Kolleg*innen in diesem Zeitraum bereits in Elternzeit, entfällt diese Einmalzahlung, da sie Elterngeld und kein Entgelt beziehen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang.

Die monatliche Zahlung der 120 € sind an keine Zeiträume gebunden. Voraussetzung ist jedoch ein Anspruch auf Entgelt an mindestens einem Arbeitstag. Auch hier werden teilzeitbeschäftigte Kolleg*innen entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang berücksichtigt. Elterngeldbezieher gehen weiterhin leer aus.

Auszahlungzeitraum

 Das MF geht davon aus, dass eine Zahlung aus technischen Gründen frühestens Ende Februar 2024 erfolgen kann. In ihren Durchführungshinweisen beurteilt das Ministerium die Lage jedoch folgendermaßen: Der Tarifvertrag sieht eine schnellstmögliche Auszahlung der Einmalzahlung und der monatlichen Zahlungen Januar bis März vor und gibt damit die Möglichkeit, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Erst ab April 2024 muss die monatliche Zahlung turnusmäßig erfolgen. Das MF schlussfolgert nun daraus, dass spätestens im April dann auch die bereits erwähnten Zahlungen zu erfolgen haben.

Es bleibt nun abzuwarten, ob das Land diesen Spielraum ausnutzen oder es doch schon zu den Zahlungen im Februar/März kommen wird.

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