Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die „Vorgriffsstunde“ kommt zum 2. Halbjahr und zwar für alle Lehrkräfte (Teilzeitkräfte eingeschlossen). Ausnahmen wird es nur geben, sofern die Lehrkraft das 62. Lebensjahr vollendet hat oder einen Grad der Behinderung von 50% aufweist. Das Land erhofft sich so ein zusätzliches Arbeitsvermögen von 500 VZÄ kurzfristig regenerieren zu können, bis der Lehrermangel in naher Zukunft gelöst ist. Dabei geht das Ministerium von 4 bis 5 Jahren aus. Wir alle wissen, dass dies nicht zu halten ist und die Befürchtung um eine feste Arbeitszeiterhöhung besteht nach wie vor.
Welche Folgen ergeben sich nun:
- Stundenplananpassung ab dem 2. Halbjahr
- Schulen mit guter/sehr guter Unterrichtsversorgung haben u.U. mit einem Mal einen Überhang an Stunden und Abordnungen lassen sich nicht mehr vermeiden
- Personalräte sind nicht in der Mitbestimmung, da davon auszugehen ist, dass die Abordnungen zunächst bis zum Schuljahresende laufen sollen und somit das Votum der Personalräte nicht eingeholt werden muss (Mitbestimmung erst ab 6 Monate)
- steigende Belastung durch mögliche Abordnung und somit Gewöhnung an die neue Schule und deren Abläufe und/oder neue Klassen bzw. Fächer
- die Sozialauswahl wird diejenigen vor allem treffen, deren Kinder hier nicht mehr einfließen und Punkte für das Alter fehlen (Altersgrenze hierfür wurde angehoben)
Gewerkschaften, Verbände und Elternvertretungen halten diesen Schritt für ein falsches Signal und befürchten weitere Unterrichtsausfälle durch Überlastung. Lehrkräfte dürfen nun nicht die fehlgeleitete Personalpolitik des Landes ausbaden müssen.
Die GEW startet bereits ab sofort eine Initiative, und ruft alle Einrichtungen dazu auf, einen offenen Brief an das Bildungsministerium zu schicken. Eine Vorlage ist unter https://www.gew-sachsenanhalt.net zu finden. Ebenso ist nach den Ferien eine DEMO im Norden und Süden des Landes geplant. In Halle wird diese am 14.2.2023, um 16 Uhr auf dem Marktplatz stattfinden (nähere Informationen hier).
Da der Landtag erst über die Änderungen der Arbeitszeitordnung befinden muss und die rechtlichen Gepflogenheiten – die sich über mehrere Wochen strecken können – einzuhalten sind, lohnt es sich, ein starkes Zeichen zu setzen. Das Bildungsministerium macht bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnungen und Erlasse von seinem Vorgriffsrecht Gebrauch.
Es ist einfach gruselig was hier abgeht. Wenn ich dann noch lese, dass die KMK solchen Vorschlägen positiv gegenübersteht und noch weitere Möglichkeiten geprüft werden, die eindeutig zu Lasten der momentan Beschlftigten gehen, wird mir Angst und Bange.
Ich hoffe, die KollegInnen begreifen den Ernst der Lage und stehen am 14.2. in Halle auf dem Markt.