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Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiterinnen

Ein wichtiges Tarifergebnis im März 2019 war die Neufassung der Entgeltordnung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Ab dem 01.01.2020 werden nun alle pädagogischen Mitarbeiter*innen in die „S – Tabellen“ übergeleitet und somit Unterschiede zwischen dem TV-L und TVöD beseitigt. Damit erhalten nun alle staatlich anerkannten Erzieher*innen das gleiche Entgelt, egal ob sie beim Land oder der Kommune beschäftigt sind. Ein Wechsel zwischen beiden Arbeitgebern wird damit auch erleichtert, da die tariflichen Bedingungen gleichwertig sind.

Eines Antrages für die neue Eingruppierung bedarf es hierfür nicht, alle Beschäftigten werden automatisch übergeleitet und erhalten mit dem Gehaltsnachweis auch ein entsprechendes Informationsblatt.

Der Kreisverband Burgenlandkreis führt am 23.1.2020 einen Stammtisch zu diesem Thema für alle interessierten Kolleginnen durch. Marlies Wahl wird konkrete Ausführungen rund um die „S – Tabellen“ geben und Fragen hierzu beantworten. Da die Plätze begrenzt sind, werden vorrangig GEW-Kolleginnen berücksichtigt.

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