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Arbeitszeitverordnung bleibt unverändert

Vor den Sommerferien überraschte uns das Bildungsministerium mit einer möglichen Veränderung  der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte (ArbZVO Lehr). Hintergrund war ein Deal mit dem Finanzministerium, der vorsah, die in der ArbZVO Lehr festgeschriebene Anrechnung in der gymnasialen Oberstufe und die Altersermäßigung ab dem 60. Lebensjahr zu streichen und im Gegenzug die Beträge in der Mehrarbeitsvergütungsverordnung anzuheben. Diese Verordnung wiederum soll die geplante Anordnung von Mehrarbeit an Schulen attraktiver machen.

Mit der Streichung der Altersermäßigung und einer zunehmenden Staffelung der Anrechnung ab dem 62. Lebensjahr wollte unser Ministerium die Kolleginnen und Kollegen länger im Schuldienst halten. Dies ist nicht ironisch gemeint! Unsere oberste Dienstbehörde sieht eine solche Staffelung durchaus als Anreiz nicht vorzeitig aus dem Schuldienst zu scheiden, zumal jeder Kollege*in auf bis zu fünf Anrechnungsstunden bis zum regulären Renteneintritt kommen kann. Einen möglichen „Bestandsschutz“ für betroffene Kollegen*innen wollte das Ministerium auf Nachfrage des Lehrerhauptpersonalrates nicht bestätigen.

Glücklicherweise wurde die ganze Angelegenheit in den Bildungsausschuss des Landtages überwiesen, der sich nun damit auseinandersetzen muss. Dank der zahlreichen Teilnehmer an der Demo am 19. Juni und der massiven Intervention des Lehrerhauptpersonalrates ist die „Kuh vorerst vom Eis“.

Die Nachwirkungen sind aber auch nach den Sommerferien noch zu spüren:

An einigen Schulen ist man der Meinung, dass Anrechnungen nicht mehr gewährt werden und somit die Kollegen*innen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihre Altersermäßigung nicht erhalten. Ob das Landesschulamt diese Fehlinformation zu verantworten hat oder Schulleitungen ist nicht geklärt.

Die Arbeitszeitverordnung ist bisher nicht verändert und somit in ihrer bisherigen Fassung rechtskräftig. Dies bestätigte auch das Bildungsministerium.

Alle Anrechnungen müssen wie gehabt ausgegeben werden.

Sofern eine Kollegin oder ein Kollege diesbezüglich Probleme haben sollte, kann sie/er sich gern an uns wenden.

PS: Leider ist die unveränderte ArbZVO Lehr nur ein Teilsieg. Den Erlass zur Anordnung von Mehrarbeit konnte trotz aller Anstrengungen nicht verhindert werden. (dazu demnächst mehr)

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